| Quereinstieg in den Master Wirtschaftspädagogik |
|
|
|
|
Ein Quereinstieg in den Master Wirtschaftspädagogik ist für Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge möglich, auch wenn diese bisher keine Wirtschaftspädagogikanteile in ihrem Studium hatten. Formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor Wirtschaftspädagogik oder ein Bachelor oder Diplom oder Master in Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als fachverwandt werden zusätzlich die Studiengänge (Bachelor/Diplom/Master) Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik sowie Wirtschaftsjuristen anerkannt. Als nicht fachverwandt werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft. Für Quereinsteiger wird die Zulassung unter der Auflage ausgesprochen, folgende Bachelormodule innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachzuholen:
Die Frist von 2 Semestern ist zwingend sowohl für den Vollzeit- als auch für den Teilzeitmodus. Die Veranstaltungen "Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik" und "Schulpraktische Studien" können nur im Wintersemester belegt werden. Achten Sie also dringend darauf, dass Sie diese beiden Veranstaltungen direkt absolvieren, sonst ist eine Auflagenerfüllung nicht möglich. Hinweise zu einem Sonderkurs, der die Module Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik und Schulpraktische Studien in verkürzter Zeit im WS verbindet, sowie das Merkblatt zum Schulpraktikum finden Sie unter "Studienaufbau". Alles Weitere zum Zulassungsverfahren und den weiteren Zulassungskriterien finden Sie unter der Rubrik Bewerbung/Zulassung. Quereinsteiger mit Diplom (nicht Bachelor) können über einen Anrechnungsantrag versuchen, Studienleistungen des Hauptstudiums resp. Masters auf Mastermodule anrechnen zu lassen. Der Anrechnungsantrag muss innerhalb der ersten zwei Mastersemester gestellt werden und findet sich auf der Seite des Prüfungsamtes. |