| Bewerbung /Zulassung zum Master |
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Allgemein gilt: Alle unterstrichenen Stellen sind Links. Bitte nutzen Sie diese zu Ihrer Information! Bewerbungsverfahren Ein Einstieg in den Master ist nur zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2011/2012 ist der 31. Mai 2011. Sie können sich online zum Master Wirtschaftspädagogik ab Mitte April 2011 über das Bewerbungsportal der Zulassungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg bewerben. Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren wird nach folgenden Kriterien gestaltet: a) Formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als fachverwandt werden zusätzlich die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik sowie Wirtschaftsjuristen anerkannt. Als nicht fachverwandt werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft. b) Alle Studienbewerber werden zusätzlich auf ihre fachliche und sonstige Eignung überprüft. Das Zulassungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Auf jeder Stufe werden die Kompetenzen bepunktet. Wer einen Punktwert über 70 erreicht, erhält einen Studienplatz. Wer in Stufe 1 unter 50 Punkten liegt, erhält keinen Studienplatz, wer zwischen 50 und 69 Punkten liegt, muss sich einer zusätzlichen Bewertung in Stufe 2 unterziehen. In Stufe 1 wird die fachwissenschaftliche Kompetenz sowie die wissenschaftliche Kompetenz bewertet. Bepunktet werden:
In Stufe 2 erfolgt ein 20-minütiges Auswahlgespräch mit integrierter Kurzpräsentation zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidaten im Bewerbungszeitraum gleich ist. Hier finden Sie das Merkblatt und Thema 2012 (Downdload ca. ab Anfang Juli) zur Kurzpräsentation. Zulassung unter Auflagen für reine Wirtschaftswissenschaftler (Quereinsteiger) Für Bewerber, die bisher noch keine oder nicht gleichwertige wirtschaftspädagogische Module absolviert haben, wird die Zulassung unter der Auflage ausgesprochen, folgende Bachelormodule innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachzuholen:
Die Frist von 2 Semestern zum Nachholen der Module ist zwingend sowohl für den Vollzeit- als auch für den Teilzeitmodus. Die Veranstaltungen "Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik" und "Schulpraktische Studien" können nur im Wintersemester belegt werden. Achten Sie also dringend darauf, dass Sie diese beiden Veranstaltungen direkt absolvieren, sonst ist eine Auflagenerfüllung nicht möglich. Hinweise zu einem Sonderkurs, der die Module Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik und Schulpraktische Studien in verkürzter Zeit im WS verbindet, sowie das Merkblatt zum Schulpraktikum finden Sie unter "Studienaufbau". Zulassung unter Auflagen für Wirtschaftspädagogen Wirtschaftspädagogen, die statt der Schulpraktischen Studien in ihrem Bachelorstudium das Wahlmodul "Erkundungsprojekt" gewählt haben, erhalten die Auflage, die Schulpraktischen Studien aus dem Bachelor nachzuholen. Eingeschränkte Zulassung für Studienrichtung II Bewerber, die in ihrem Bachelorstudiengang nicht das Zweitfach im Umfang von 15 ECTS bei Bewerbung studiert haben, können sich zunächst nicht für Studienrichtung II bewerben, sondern müssen sich auf Studienrichtung I bewerben. Sie können aber im Masterstudium in die Studienrichtung II wechseln, wenn sie die Bachelormodule des Zweitfachs über unser gesondertes Zertifikatsprogramm parallel zum Master nachgeholt haben. Da durch das Nachholen der Zweitfachbachelormodule die Studienzeit von vier Semestern plus maximal zwei Überziehungssemestern kritisch wird, empfehlen wir, die ersten zwei Semester in Teilzeitform zu studieren, da sich die Regelstudienzeit entsprechend verlängert. Achten Sie dringend darauf, dass Sie sich formal richtig bewerben. Also bewerben Sie sich keinesfalls für Studienrichtung II, wenn Sie die Voraussetzungen von 15 ECTS Zweitfach nicht erfüllen. Falls Sie sich trotzdem auf Studienrichtung II bewerben wird Ihr Antrag sofort formal abgewiesen, eine Umschichtung in Studienrichtung I auf informellem Wege ist nicht möglich. Also bewerben Sie sich bitte korrekt auf Studienrichtung I, dann können wir Sie in das Auswahlverfahren nehmen. Besondere Auflagen für das Studium des Zweitfachs Sport Das Zweitfach Sport kann nur studiert werden, wenn die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbracht werden. Diese sind nicht bei der Einschreibung vorzulegen, sondern werden bei der Anmeldung zu den ersten Lehrveranstaltungen im Institut für Sportwissenschaft und Sport kontrolliert (nähere Informationen können Sie bei Frau Dr. Bracher einholen):
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