Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Sie befinden sich hier: 

Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung

F.A.Q. zum Master Wirtschaftspädagogik

Bewerbung/Zulassung

  • Welche Bewerbungsfristen müssen beachtet werden?
    Details zu dem im Frühjahr 2009 stattfindenden Bewerbungsverfahren liegen derzeit noch nicht vor. Sie werden rechtzeitig auf dieser Seite bekannt gegeben. Voraussichtlich ist der 31. Mai Bewerbungschluß.
  • Sind Bewerbungen zu jedem Sommer- und Wintersemester möglich?
    Nein, ein Studienbeginn zu allen Masterstudiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ist nur im Wintersemester möglich.
  • Mit welchem Abschluss kann ich mich für den Master in Wirtschaftspädagogik bewerben?
    Formale Voraussetzung ist ein überdurchschnittlich guter Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule oder ein ausländisches Äquivalent) in Wirtschaftswissenschaften oder einem Studiengang mit einem hohen Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte im Studium (z.B. Wirtschaftsingenieurwesen)

  • Muss ich schon den Bachelor in Wirtschaftspädagogik studiert haben?
    Sie können sich auch mit einem wirtschaftswissenschaflichen Bachelor bewerben. Sie brauchen nicht Wirtschaftspädagogik vorher studiert haben und schon gar nicht nur in Nürnberg. Gleichwohl bringt das vorangehende Bachelorstudium in Wirtschaftspädagogik klare Startvorteile.

  • Ich habe bisher an einer anderen Uni WiPäd studiert. Kann ich wechseln?
    Natürlich. Sowohl aus Bayern als auch aus anderen Bundesländern können Sie wechseln.
  • Kann ich mich als Fachhochschüler bzw. Berufstätiger mit Fachhochschulabschluß bewerben?
    Ja.
  • Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen Bildungsausländer erfüllen?
    Gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Wie bewerbe ich mich?
    Details zu dem im Frühjahr 2009 stattfindenden Bewerbungsverfahren liegen derzeit noch nicht vor. Sie werden rechtzeitig auf dieser Seite bekannt gegeben.
  • Kann ich mich bewerben, obwohl noch Leistungen ausstehen (d. h. ein Zeugnis noch nicht vorliegt)? Ja, aber es müssen 135 ECTS-Punkte bei der Bewerbung vorliegen.   
  • Benötige ich für das Zweitfach Sport die Sporteignungsprüfung? Das Zweitfach Sport kann nur studiert werden, wenn die im folgenden aufgeführten Nachweise erbracht werden. Diese sind nicht bei der Einschreibung vorzulegen, sondern werden bei der Anmeldung zu den ersten Lehrveranstaltungen im Institut für Sportwissenschaft und Sport kontrolliert (nähere Informationen können Sie bei Frau Dr. Bracher einholen):
    1. Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß der Qualifikationsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
    2. Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht; nicht älter als drei Jahre,
    3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe; nicht älter als drei Jahre, mind. 16 Ausbildungsstunden,
    4. Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden; näheres regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

                                                                                                   

  • Kann ich im ersten Semester des Masters ein Urlaubssemester nehmen, um ins Ausland zu gehen? Nein, im ersten Semester geht das nicht.

 

  • Sind während des Studiums Studiengebühren zu entrichten?
    Für den Master-Studiengang werden - wie in allen anderen Studiengängen der Universität Erlangen-Nürnberg - Studiengebühren in Höhe von 500€ pro Semester erhoben. Darüber hinaus fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 42€ an. Weitere Informationen (Finanzierung, Befreiung, .. ) auf http://www.uni-erlangen.de/studium/studienbeitraege/

Berufsziele

  • Berechtigt der Master zum Einstieg in das Lehramt an beruflichen Schulen?
    Der Master schafft die formalen Voraussetzungen zum Einstieg in das zweijährige Referendariat, das mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Der Master entspricht mithin der ersten Staatsprüfung.
  • Muss ich mit dem Master in das Referendariat?
    Bachelor und Master sind gezielt darauf angelegt, dass Sie ein weites Berufsspektrum erschließen ('Polyvalenz').

 

 

 


Abonnieren Sie
diese Webseite
per Mail oder RSS

  Facebook
  studiVZ
  YouTube
  Twitter

Termine

Keine Termine

Anmeldung

Wer ist online?

Aktuell sind 124 Gäste und 3 Mitglieder online

lehrveranstaltungen-des-lehrstuhls
studon
Universitaet Erlangen-Nuernberg
Universitaet Erlangen-Nuernberg

Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.