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Allgemeines zum Auslandsstudium: |
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Vor einem geplanten Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt abklären, welche ausländischen Lehrveranstaltungen Sie sich an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, anerkennen lassen können. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auch angerechnet werden.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, erste grundsätzliche Fragen zum Thema Auslandsanerkennung am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik zu klären. Sollten Sie weitergehende Fragen zum Thema Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen haben wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Yvonne Schalek
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